am 1. Juni 2019 mehr als fünf Jahre zurück, muss die nächste Überprüfung der Zuverlässigkeit bis nach der Vollendung des Vielfachen von fünf Jahren durchgeführt werden.
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bewachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2692) geändert worden ist, außer Kraft.
(Familienname und Vorname) | |
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ist in der Zeit vom | bis |
von der Industrie- und Handelskammer |
über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.
Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- 2.
- Datenschutzrecht,
- 3.
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- 4.
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
- 5.
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- 6.
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- 7.
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum) | (Unterschrift) |
Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer