Open user menu
§ 1 TrGebV - Gebührenerhebung
Updated 30.06.2021
Back
Translation
Share
§ 1 Gebührenerhebung
Die registerführende Stelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes Gebühren nach der Anlage (Gebührenverzeichnis).