§ 28 Wirksamkeit des AusbildungsvertragesDer Ausbildungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Schule, mit der der Träger der praktischen Ausbildung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat, dem Ausbildungsvertrag zustimmt.
Discussion § 28 MTBG
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28.06.2025 22:08
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