Open user menu
§ 28 MTBG - Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
Updated 31.12.2022
Back
Translation
Share
§ 28 Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
Der Ausbildungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Schule, mit der der Träger der praktischen Ausbildung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat, dem Ausbildungsvertrag zustimmt.