Richter errichtet worden sind.
G). Verweisungen
§ 74 Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.
2. Geltung in Berlin
§ 75 (weggefallen)
3. Inkrafttreten
§ 76 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.
Schlußformel Die verfassungsmäßigen Rechte des Landes Baden-Württemberg aus Artikel 138 des Grundgesetzes sind gewahrt.