*)
Die eingeklammerten Zahlen in Spalte 3 beziehen sich auf Hybridsorten.
++)
Bei Saatgut von Hybridroggen, dem Saatgut von Populationssorten zur Sicherung der Bestäubung beigemischt wird, beträgt das Höchstgewicht einer Partie 35 t.
***)
Bei der Erhöhung des Höchstgewichtes einer Partie auf bis zu 25 Tonnen gilt § 4 Absatz 8 entsprechend.
1
Basissaatgut, Zertifiziertes Saatgut
1.1
"EU-Norm"
1.2
"Bundesrepublik Deutschland"
1.3
Kennzeichen der Anerkennungsstelle
1.3a
Amtlich zugeteilte Seriennummer
1.4
Art, bei Festulolium (Festuca spp. x Lolium spp.) die Namen der Arten innerhalb der Gattungen Festuca und Lolium 1)
1.5
Sortenbezeichnung 2) 4)
1.6
Kategorie 3)
1.7
Anerkennungsnummer; bei Basissaatgut von Hybridsorten von Getreide, das aus einer Mischung der mütterlichen und väterlichen Erbkomponente besteht, ist zusätzlich anzugeben "Technische Mischung"
1.8
"Probenahme ..." (Monat, Jahr)
1.9
Erzeugerland
1.10
Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner oder - bei Runkelrübe,
Zuckerrübe und Roter Rübe - der Knäuel
1.11
Zusätzliche Angaben
2
Standardsaatgut
2.1
"EU-Norm"
2.2
"Standardsaatgut"
2.3
Name und Anschrift des Kennzeichnenden oder seine Betriebsnummer
2.4
Art 1)
2.5
Sortenbezeichnung 2)
2.6
Bezugsnummer
2.7
Wirtschaftsjahr der Schließung
2.8
(weggefallen)
2.9
Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner oder - bei Roter Rübe - der Knäuel
2.10
Zusätzliche Angaben
3
Handelssaatgut
3.1
"EU-Norm"
3.2
"Bundesrepublik Deutschland"
3.3
Kennzeichen der Zulassungsstelle
3.3a
Amtlich zugeteilte Seriennummer
3.4
"Handelssaatgut (nicht der Sorte nach anerkannt)"
3.5
Art 1)
3.6
Zulassungsnummer
3.7
"Probenahme ..." (Monat, Jahr)
3.8
Aufwuchsgebiet
3.9
Angegebenes Gewicht der Packung oder angegebene Zahl der Körner
3.10
Zusätzliche Angaben
4
Saatgutmischungen
4.1
"Bundesrepublik Deutschland"
4.2
Kennzeichen der Anerkennungsstelle
4.2a
Amtlich zugeteilte Seriennummer
4.3
"Saatgutmischung für ..." (Verwendungszweck)