| Basissaatgut (m) | Zertifiziertes Saatgut (m) | ||||
| 1 | 2 | 3 | |||
| 3.3.1.1 | zu gleichzeitig Pollen abgebenden Feldbeständen | ||||
| a) | anderer Sorten derselben Art, | ||||
| b) | derselben Sorte mit starker Unausgeglichenheit und | ||||
| c) | anderer Arten, deren Pollen zu Fremdbefruchtung führen können, | ||||
| bei Samenträgern von Kohlrübe und Futterkohl sowie bei Phazelie und Ölrettich | 400 | 200 | |||
| bei fremdbefruchtenden Arten, | |||||
| wenn die Vermehrungsfläche höchstens 2 ha groß ist | 200 | 100 | |||
| wenn die Vermehrungsfläche größer als 2 ha ist | 100 | 50 | |||
- 3.3.2
- Eine Unterschreitung der Mindestentfernungen nach Nummer 3.3.1.1 ist zulässig, sofern der Feldbestand ausreichend gegen Fremdbefruchtung abgeschirmt ist.
- 3.3.3
- Bei selbstbefruchtenden Arten muss zu allen benachbarten Beständen, bei fremdbefruchtenden Arten muss zu Beständen, die nicht unter Nummer 3.3.1.1 fallen, ein Trennstreifen vorhanden sein.
- 4
- Öl- und Faserpflanzen außer Sonnenblume
- 4.1
- Fremdbesatz
- 4.1.1
- Der Feldbestand darf im Durchschnitt der Auszählungen je 150 qm Fläche höchstens folgenden Fremdbesatz aufweisen:
| Basissaatgut (Pflanzen) | Zertifiziertes Saatgut (Pflanzen) | ||
| 1 | 2 | 3 | |
| 4.1.1.1 | Pflanzen, die nicht hinreichend sortenecht sind, einer anderen Sorte derselben Art oder einer anderen Art, deren Pollen zu Fremdbefruchtung führen können oder deren Samen sich von dem Saatgut bei der Beschaffenheitsprüfung nur schwer unterscheiden lassen, zugehören | 5 | 15 |
| 4.1.1.2 | Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich aus dem Saatgut nur schwer herausreinigen lassen | 10 | 25 |
| 4.1.1.3 | Ackerwinde, Gänsefuß, Knötericharten und Melde bei Lein | je 10 | je 10 |
| 4.1.1.4 | Leindotter und Leinlolch bei Lein | je 1 | je 2 |
- 4.1.2
- Der Feldbestand darf bei Lein keinen Besatz mit Seide aufweisen.