Unterabschnitt 3. Schlachtgewichtsstatistik
§ 61 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale Die Schlachtgewichtsstatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Schlachtgewichte von Rindern und Schweinen auf Grund der nach der Ersten Fleischgesetz-Durchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.
§ 62 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (1) Erhebungsmerkmale der Schlachtgewichtsstatistik sind das Gesamtschlachtgewicht und die Zahl der in § 61 genannten Tiere nach Kategorien und Handelsklassen.
(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.
Abschnitt 9. Milchstatistik
§ 63 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale Die Milchstatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Erzeugung von Milch auf Grund der nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2286) in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.
§ 64 Erhebungsmerkmal und Berichtszeitraum (1) Erhebungsmerkmal der Milchstatistik ist die angelieferte Milchmenge nach Kreisen.
(2) Der Berichtszeitraum für das Erhebungsmerkmal nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.
§ 65 Ergänzende Schätzung Die Differenz zwischen angelieferter und erzeugter Milchmenge sowie die Verwendung der Milch beim Erzeuger jeweils nach Kreisen werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geschätzt.
Abschnitt 10. Fischerei- und Aquakulturstatistik
Unterabschnitt 1. Allgemeine Vorschrift
§ 65a Einzelerhebungen Die Fischerei- und Aquakulturstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
- 1.
- Hochsee- und Küstenfischereistatistik,
- 2.
- Aquakulturstatistik.
Unterabschnitt 2. Hochsee- und Küstenfischereistatistik
§ 66 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Hochsee- und Küstenfischereistatistik sind die Fischereibetriebe, die Seefischmärkte, die Fischverwertungsgenossenschaften sowie die Betriebe von Fischhandel und Fischverarbeitung.
§ 67 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale Die Hochsee- und Küstenfischereistatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Fangreise und die Fangergebnisse von Fischen erhoben.