Registriernummer:
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung
der Genehmigung für die Verbringung befugt ist)
Abschnitt A-4a
Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle
21.Name der zuständigen Behörde, die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist:

Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen):
   Ursprungsmitgliedstaat,    Bestimmungsmitgliedstaat oder    Mitgliedstaat, über den die Abfälle in die Gemeinschaft gelangen
Anschrift:
PLZ:   Ort:   Land:
Tel.:    Fax:  E-Mail:
Kontaktperson: Herr/Frau
22.Liste der Zustimmungen und/oder Verweigerungen der von der Verbringung betroffenen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten in ihrer Reihenfolge:
Mitgliedstaat/DrittstaatZustimmung
gewährt?
Liste der Bedingungen für die
Zustimmung, falls zutreffend
Verweise auf Anlagen
1.JA/NEIN*)
2.JA/NEIN*)
3.JA/NEIN*)
4.JA/NEIN*)
5.JA/NEIN*)
6.JA/NEIN*)
7.JA/NEIN*)
8.JA/NEIN*)
*) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen.
23.Die getroffene und in diesem Abschnitt festgehaltene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom).
Den zuständigen Behörden der betroffenen Länder wird mitgeteilt, dass die Genehmigung für
die Einzelverbringung*)
mehrere Verbringungen*)
der in Abschnitt A-1 beschriebenen radioaktiven Abfälle
ERTEILT WURDE.
Datum des Ablaufs der Genehmigung:  (TT/MM/JJJJ)

    (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift)    
*) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen.
) Diese Genehmigung mindert in keiner Weise die Verantwortung des Besitzers, des Beförderers, des Eigentümers, des Empfängers oder jeglicher anderen natürlichen oder juristischen Person, die an der Verbringung beteiligt ist.


Registriernummer:
(auszufüllen von der zuständigen Behörde, die zur Erteilung
der Genehmigung für die Verbringung befugt ist)
Abschnitt A-4b
Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle
24.Name der zuständigen Behörde, die zur Verweigerung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist:  

Mitgliedstaat (Zutreffendes ausfüllen und ankreuzen):
   Ursprungsmitgliedstaat,    Bestimmungsmitgliedstaat,    Durchfuhrmitgliedstaat oder    Mitgliedstaat,
über den die radioaktiven Abfälle in die Gemeinschaft gelangen
Anschrift:
PLZ:   Ort:   Land:
Tel.:    Fax:  E-Mail:
Kontaktperson: Herr/Frau
25.Liste der Zustimmungen und/oder Verweigerungen der betroffenen Länder in ihrer Reihenfolge:
Mitgliedstaat/DrittstaatZustimmung
gewährt?
Liste der Bedingungen für die
Zustimmung, falls zutreffend, oder
Gründe für die Verweigerung
Verweise auf Anlagen
1.JA/NEIN*)
2.JA/NEIN*)
3.JA/NEIN*)
4.JA/NEIN*)
5.JA/NEIN*)
6.JA/NEIN*)
7.JA/NEIN*)
8.JA/NEIN*)
Die getroffene und in diesem Abschnitt festgehaltene Entscheidung steht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/117/Euratom.
Den zuständigen Behörden der betroffenen Länder wird mitgeteilt, dass die Genehmigung für
die Einzelverbringung*)
mehrere Verbringungen*)
der in Abschnitt A-1 beschriebenen radioaktiven Abfälle
VERWEIGERT WURDE.

    (Ort und Datum)(Stempel)(Unterschrift)    
*) Nur eine der mit Sternchen versehenen Aussagen kann zutreffen, bitte Unzutreffendes streichen.