von den Gesellschaftern oder anderen Eigentümern gezeichnete Eigenkapitalbeträge gelten; auch Einlagen stiller Gesellschafter sowie Geschäftsguthaben sind in diesen Posten einzubeziehen. Die genaue Bezeichnung im Einzelfall kann zusätzlich zu der Postenbezeichnung „gezeichnetes Kapital“ in das Bilanzformblatt eingetragen werden.
§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.
Abschnitt 4. Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2
§ 21 Zinserträge – Posten 1 Als Zinserträge sind Zinserträge und ähnliche Erträge auszuweisen, insbesondere:
- 1.
- alle Erträge aus Vermögensgegenständen, die im Formblatt 1 Aktivposten 1 bis 5 bilanziert wurden, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden,
- 2.
- Diskontabzüge, Ausschüttungen auf Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen im Bestand, Erträge mit Zinscharakter, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrags bei unter dem Rückzahlungsbetrag erworbenen Vermögensgegenständen entstehen,
- 3.
- Zuschreibungen aufgelaufener Zinsen zu Null-Kupon-Anleihen im Bestand,
- 4.
- die sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden, auf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten Erträge mit Zinscharakter sowie
- 5.
- Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf oder nach der Höhe der Forderungen berechnet
- werden.
§ 22 Zinsaufwendungen – Posten 2 Als Zinsaufwendungen sind Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, insbesondere:
- 1.
- alle Aufwendungen für die im Formblatt 1 Passivposten 1 bis 3 bilanzierten Verbindlichkeiten ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden,
- 2.
- Diskontabzüge, Ausschüttungen auf begebene Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen,
- 3.
- Aufwendungen mit Zinscharakter, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrags bei unter dem Rückzahlungsbetrag eingegangenen Verbindlichkeiten entstehen,
- 4.
- Zuschreibungen aufgelaufener Zinsen zu begebenen Null-Kupon-Anleihen,
- 5.
- die sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden, auf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten Aufwendungen mit Zinscharakter sowie
- 6.
- Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf oder nach der Höhe der Verbindlichkeiten berechnet werden.
§ 23 Provisionserträge – Posten 5 Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.
§ 24 Provisionsaufwendungen – Posten 6 Als Provisionsaufwendungen sind Provisionen und ähnliche Aufwendungen aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen.