von den Gesellschaftern oder anderen Eigentümern gezeichnete Eigenkapitalbeträge gelten; auch Einlagen stiller Gesellschafter sowie Geschäftsguthaben sind in diesen Posten einzubeziehen. Die genaue Bezeichnung im Einzelfall kann zusätzlich zu der Postenbezeichnung „gezeichnetes Kapital“ in das Bilanzformblatt eingetragen werden.
§ 20 Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.

Abschnitt 4. Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2

§ 21 Zinserträge – Posten 1 Als Zinserträge sind Zinserträge und ähnliche Erträge auszuweisen, insbesondere:
1.
alle Erträge aus Vermögensgegenständen, die im Formblatt 1 Aktivposten 1 bis 5 bilanziert wurden, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden,
2.
Diskontabzüge, Ausschüttungen auf Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen im Bestand, Erträge mit Zinscharakter, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrags bei unter dem Rückzahlungsbetrag erworbenen Vermögensgegenständen entstehen,
3.
Zuschreibungen aufgelaufener Zinsen zu Null-​Kupon-Anleihen im Bestand,
4.
die sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden, auf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten Erträge mit Zinscharakter sowie
5.
Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf oder nach der Höhe der Forderungen berechnet
werden.
§ 22 Zinsaufwendungen – Posten 2 Als Zinsaufwendungen sind Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, insbesondere:
1.
alle Aufwendungen für die im Formblatt 1 Passivposten 1 bis 3 bilanzierten Verbindlichkeiten ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden,
2.
Diskontabzüge, Ausschüttungen auf begebene Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen,
3.
Aufwendungen mit Zinscharakter, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrags bei unter dem Rückzahlungsbetrag eingegangenen Verbindlichkeiten entstehen,
4.
Zuschreibungen aufgelaufener Zinsen zu begebenen Null-​Kupon-Anleihen,
5.
die sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden, auf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten Aufwendungen mit Zinscharakter sowie
6.
Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf oder nach der Höhe der Verbindlichkeiten berechnet werden.
§ 23 Provisionserträge – Posten 5 Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.
§ 24 Provisionsaufwendungen – Posten 6 Als Provisionsaufwendungen sind Provisionen und ähnliche Aufwendungen aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen.