3.2
Das Sicherungszeichen des Instandsetzers besteht aus einer dreieckigen Klebemarke mit einer Seitenlänge von mindestens 7 mm. Die Rückseite des Sicherungszeichens in der Ausführung als Plombe darf mit einem Firmenzeichen versehen sein.Das Kennzeichen trägt im oberen Feld die Kennung der zuständigen Behörde, darunter die dem Instandsetzer von der zuständigen Behörde zugeteilte Nummer. Die Hintergrundfarbe des Kennzeichens ist rot, entsprechend der nachfolgenden Darstellung.Beispiel:

4.
Kennungen der in den Ländern zuständigen Behörden:Tabelle 1
LandKennung
Baden-WürttembergBW
BayernBY
Berlin/BrandenburgBB
BremenHB
Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-VorpommernNO
HessenHE
NiedersachsenNI
Nordrhein-WestfalenNW
Rheinland-PfalzRP
SaarlandSL
SachsenSN
Sachsen-AnhaltST
ThüringenTH