- 3.2
- Das Sicherungszeichen des Instandsetzers besteht aus einer dreieckigen Klebemarke mit einer Seitenlänge von mindestens 7 mm. Die Rückseite des Sicherungszeichens in der Ausführung als Plombe darf mit einem Firmenzeichen versehen sein.Das Kennzeichen trägt im oberen Feld die Kennung der zuständigen Behörde, darunter die dem Instandsetzer von der zuständigen Behörde zugeteilte Nummer. Die Hintergrundfarbe des Kennzeichens ist rot, entsprechend der nachfolgenden Darstellung.Beispiel:
- 4.
- Kennungen der in den Ländern zuständigen Behörden:Tabelle 1
Land Kennung Baden-Württemberg BW Bayern BY Berlin/Brandenburg BB Bremen HB Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern NO Hessen HE Niedersachsen NI Nordrhein-Westfalen NW Rheinland-Pfalz RP Saarland SL Sachsen SN Sachsen-Anhalt ST Thüringen TH