- aaa)
- Fadenzähler, Messschieber, soweit sie nicht zur Vermessung von Holz verwendet werden, Messschrauben, Messuhren,
- bbb)
- Meterzähler oder Wickelautomaten mit eingebautem Lagenzähler für die Messung von Garnen bei Verkaufseinheiten von 10 000 Metern oder weniger,
- ccc)
- Wickellängen- oder Dickenmessgeräte für Naturdärme,
- ddd)
- Verbandsstoffmessmaschinen,
- c)
- Flächenmesswerkzeuge zum Bestimmen und Ausschneiden von regelmäßig begrenzten Flächen von vorgegebener Form und vorgegebenen Abmessungen.
- 2.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung der Masse:Eiersortiermaschinen.
- 3.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur:Thermometer zur Messung der Rauchgastemperatur nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38).
- 4.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung des Drucks:keine.
- 5.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung des Volumens:
- a)
- Maßverkörperungen in Form von Hohlmaßen
- aa)
- die über Messanlagen befüllt werden, die dem Mess- und Eichgesetz unterliegen, wenn gewährleistet ist,
- dass Teilentnahmen vor Erreichen des Bestimmungsorts nicht erfolgen können,
- bb)
- als Lager-, Haupt- und Zwischensammelgefäße nach dem Branntweinmonopolrecht, die vor dem 1. Juli 1973 in Gebrauch genommen und zollamtlich vermessen wurden,
- cc)
- zur Bestimmung des Volumens von Abfall oder Bodenaushub,
- b)
- Messgeräte für ruhende Flüssigkeiten
- aa)
- für Bitumen,
- bb)
- zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Gasölen nach § 2 Absatz 1 der Energiesteuerdurchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
- c)
- Messgeräte für strömende Flüssigkeiten
- aa)
- für Abwasser, Brauchwasser, Flusswasser oder Löschwasser,
- bb)
- zur Füllung von Ausschankmaßen,
- cc)
- zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Gasölen nach § 2 Absatz 1 der Energiesteuerdurchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
- dd)
- für Bitumen,
- ee)
- bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 für Milch bei der direkten Abgabe durch den Erzeuger über Milchabgabeautomaten, die vor dem 31. Dezember 2017 rechtmäßig in Betrieb genommen worden sind,
- d)
- Gaszähler für Wasserdampf.
- 6.
- Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität:
- a)
- Elektrizitätszähler