aaa)
Fadenzähler, Messschieber, soweit sie nicht zur Vermessung von Holz verwendet werden, Messschrauben, Messuhren,
bbb)
Meterzähler oder Wickelautomaten mit eingebautem Lagenzähler für die Messung von Garnen bei Verkaufseinheiten von 10 000 Metern oder weniger,
ccc)
Wickellängen-​ oder Dickenmessgeräte für Naturdärme,
ddd)
Verbandsstoffmessmaschinen,
c)
Flächenmesswerkzeuge zum Bestimmen und Ausschneiden von regelmäßig begrenzten Flächen von vorgegebener Form und vorgegebenen Abmessungen.
2.
Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung der Masse:Eiersortiermaschinen.
3.
Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung der Temperatur:Thermometer zur Messung der Rauchgastemperatur nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-​Immissionsschutzgesetzes vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38).
4.
Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung des Drucks:keine.
5.
Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung des Volumens:
a)
Maßverkörperungen in Form von Hohlmaßen
aa)
die über Messanlagen befüllt werden, die dem Mess- und Eichgesetz unterliegen, wenn gewährleistet ist,
dass Teilentnahmen vor Erreichen des Bestimmungsorts nicht erfolgen können,
bb)
als Lager-​, Haupt-​ und Zwischensammelgefäße nach dem Branntweinmonopolrecht, die vor dem 1. Juli 1973 in Gebrauch genommen und zollamtlich vermessen wurden,
cc)
zur Bestimmung des Volumens von Abfall oder Bodenaushub,
b)
Messgeräte für ruhende Flüssigkeiten
aa)
für Bitumen,
bb)
zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Gasölen nach § 2 Absatz 1 der Energiesteuerdurchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
c)
Messgeräte für strömende Flüssigkeiten
aa)
für Abwasser, Brauchwasser, Flusswasser oder Löschwasser,
bb)
zur Füllung von Ausschankmaßen,
cc)
zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Gasölen nach § 2 Absatz 1 der Energiesteuerdurchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
dd)
für Bitumen,
ee)
bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 für Milch bei der direkten Abgabe durch den Erzeuger über Milchabgabeautomaten, die vor dem 31. Dezember 2017 rechtmäßig in Betrieb genommen worden sind,
d)
Gaszähler für Wasserdampf.
6.
Aus der Gruppe der Messgeräte zur Bestimmung von Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität:
a)
Elektrizitätszähler