2.2
Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern
Kriterium S 2.2.1
Leckage, die zur Auslösung einer Schutzaktion führt.
Nicht zu melden sind:
das Offenbleiben von Sicherheits- und Entlastungsventilen (bei SWR),
Fehlanregungen von Schutzaktionen,
Leckagen bei kalter Anlage, die schnell unterbunden werden können (zum Beispiel Fehlöffnen einer Armatur mit nachfolgendem Schließen dieser oder einer redundanten Armatur).
Kriterium E 2.2.1
Bruch oder Riss mit Leckage, der aus sicherheitstechnischen Gründen ein Abfahren der Anlage erfordert, an einem der folgenden Systeme:
Reaktorkühlkreislauf oder die unmittelbar daran anschließenden Systeme bis einschließlich der Bereiche, die mit Reaktorkühlmitteldruck beaufschlagt werden,
Frischdampfsystem bis zu den Turbinen- und Umleitschnellschlussventilen sowie an allen gegen diesen Druckraum nicht absperrbaren Rohrleitungsabschnitten,
am Speisewassersystem sowie an allen gegen diesen Druckraum nicht absperrbaren Rohrleitungsabschnitten.
Kriterium N 2.2.1
Schaden, insbesondere Riss, Verformung oder Unterschreitung der Sollwanddicke an einer
Einrichtung des Sicherheitssystems oder einem sonstigen aktivitätsführenden System,
Umschließung des Frischdampf- oder Speisewassersystems bis einschließlich der äußeren
Absperrarmatur,
Umschließung des Frischdampf- oder Speisewassersystems außerhalb der äußeren Absperrarmatur, sofern der Schaden auf einen Auslegungsmangel oder eine nicht berücksichtigte Belastung hinweist.
Nicht zu melden sind:
einzelne Dichtungs- oder Flanschleckagen außerhalb der Druckführenden Umschließung,
Tropfleckagen an Dichtungen oder Flanschen innerhalb der Druckführenden Umschließung,
Stopfbuchsleckagen im Rahmen der Auslegung der Stopfbuchsabsaugung innerhalb der Druckführenden Umschließung,
Leckagen an Mess-, Entwässerungs- oder Entlüftungsleitungen im Turbinenbereich.
Kriterium E 2.2.2
Dampferzeugerheizrohrleckage, die ein Abfahren der Anlage erfordert.
Kriterium E 2.2.3
Versagen eines Druckbehälters, eines Armatur- oder Pumpengehäuses,
Zerlegen einer Schwungmasse,
Brechen einer Rohrleitung,
wenn es hierdurch zu einer Funktionsbeeinträchtigung eines sicherheitstechnisch wichtigen Systems oder Anlagenteils kommen kann.
Kriterium N 2.2.3
Schaden an einem Druckbehälter, soweit zu besorgen ist, dass ein Versagen des Behälters auf Grund dieses Schadens unmittelbar oder in einer Kette anzunehmender