- Folgeereignisse zu der Gefährdung eines sicherheitstechnisch wichtigen Systems oder Anlagenteils führt oder einen Störfall auslöst.
- 2.3
- KritikalitätsstörungenKriterium S 2.3.1Kritikalität ohne ausreichende Abschaltreserve des Schnellabschaltsystems.Kriterium E 2.3.1
- –
- Unzulässige Reaktivitätstransiente oder
- –
- unzulässige Entborierung in Druckwasserreaktoren.
- 2.4
- Absturz von Lasten; Ereignisse bei Handhabung, Lagerung oder TransportKriterium S 2.4.1Absturz einer Last in das Brennelementlagerbecken oder den Reaktorraum mit der Folge
- –
- eines Verlustes der Unterkritikalität oder
- –
- einer nicht absperrbaren größeren Leckage (mehr als 0,3 Liter pro Sekunde).
Kriterium E 2.4.1Absturz- –
- eines Brennelements in das Brennelementlagerbecken, den Transport- oder Lagerbehälter oder den Reaktorraum,
- –
- einer sonstigen Last in das Brennelementlagerbecken oder den Reaktorraum mit der Folge einer größeren (mehr als 0,3 Liter pro Sekunde) absperrbaren oder geringen (0,3 Liter pro Sekunde oder weniger) nicht absperrbaren Leckage,
- –
- einer schweren Last in einen Raum, in dem sich ein sicherheitstechnisch wichtiges System oder Anlagenteil befindet.
- Kriterium N 2.4.1
- –
- Sicherheitstechnisch bedeutsames Ereignis beim Transport, der Handhabung oder der Lagerung von Brennelementen oder sonstigen radioaktiven Stoffen innerhalb der Anlage oder des Anlagengeländes.
- –
- Sicherheitstechnisch bedeutsames Ereignis beim Transport oder der Handhabung einer Last.
- –
- Sicherheitstechnisch bedeutsamer Schaden an einem Hebezeug, oder einer Transport- oder Handhabungseinrichtung.
- 2.5
- Sonstige EreignisseKriterium E 2.5.1Ereignis mit automatischem Ansprechen eines Sicherheitsventils der Druckführenden Umschließung.Kriterium N 2.5.1Schaden an Reaktordruckbehältereinbauten, am Reaktorkern oder an Dampferzeugereinbauten.Nicht zu melden sind einzelne Brennelementschäden, sofern sie nicht über Risse oder leichte Verformungen hinausgehen und keinen Hinweis auf systematische Schwachstellen liefern.Kriterium N 2.5.2Ein loses Teil oder ein Fremdkörper
- –
- in der Druckführenden Umschließung oder
- –
- in Umschließungen der anderen Sicherheitseinrichtungen,
Kriterium N 2.5.3Schaden durch einen Wasser- oder Kondensationsschlag oder systematische Schäden an Aufhängungen, Unterstützungen