Digital Markets Act Entwurf

Erwägungsgründe.

(1) Digitale Dienste im Allgemeinen und Online-Plattformen im Besonderen spielen eine immer wichtigere Rolle in der Wirtschaft, vor allem im Binnenmarkt, da sie neue Geschäftsmöglichkeiten in der Union eröffnen und den grenzüberschreitenden Handel erleichtern.
(2) Gleichzeitig weisen zentrale Plattformdienste eine Reihe von Merkmalen auf, die deren Betreiber zu ihrem eigenen Vorteil nutzen können. Dazu zählen unter anderem extreme Größenvorteile, die in vielen Fällen darauf zurückzuführen sind, dass Online-Plattformen für die Bedienung weiterer gewerblicher Nutzer oder Endnutzer fast keine Grenzkosten entstehen. Weitere Merkmale zentraler Plattformdienste sind die sehr starken Netzwerkeffekte, die durch die Mehrseitigkeit dieser Dienste bedingte Fähigkeit, viele gewerbliche Nutzer mit vielen Endnutzern in Verbindung zu bringen, die beträchtliche Abhängigkeit sowohl von gewerblichen Nutzern als auch von Endnutzern, Lock-in-Effekte, fehlendes Multi-Homing der Endnutzer für denselben Zweck, vertikale Integration sowie Datenvorteile. In Anbetracht all dieser Merkmale haben die Betreiber dieser Dienste die Möglichkeit, durch unlautere Verhaltensweisen die Bestreitbarkeit zentraler Plattformdienste beträchtlich zu untergraben und die Fairness der Geschäftsbeziehungen zwischen den Betreibern dieser Dienste und deren gewerblichen Nutzern und Endnutzern beeinflussen. Dies kann in der Praxis rasch zu einer möglicherweise weitreichenden Verringerung der Auswahl der gewerblichen
Nutzer und Endnutzer führen und deshalb dem Betreiber dieser Dienste die Position eines sogenannten „Gatekeepers“ (Torwächters) verschaffen.
(3) Einige wenige große Anbieter zentraler Plattformdienste haben beträchtliche wirtschaftliche Macht erlangt. Sie können durch ihre Dienste in der Regel viele gewerbliche Nutzer mit vielen Endnutzern in Verbindung bringen und dadurch ihre in einem Tätigkeitsbereich erworbenen Vorteile, z. B. ihren Zugang zu großen Datenmengen, in neuen Tätigkeitsbereichen für sich nutzen. Einige dieser Betreiber kontrollieren ganze Plattformökosysteme in der digitalen Wirtschaft, und angesichts dieses strukturellen Vorteils ist es selbst für sehr innovative und effiziente bestehende oder neue Marktteilnehmer extrem schwierig, mit diesen Betreibern in Wettbewerb zu treten oder ihnen ihre Position streitig zu machen. Die Bestreitbarkeit ist insbesondere aufgrund der sehr hohen Schranken für einen Markteintritt oder -austritt (z. B. sehr hohe Ausgaben für Investitionskosten, die bei einem Marktaustritt nicht oder nicht leicht zurückerlangt werden können) und des fehlenden (oder schlechteren) Zugangs zu einigen in der digitalen Wirtschaft entscheidenden Inputs wie Daten beschränkt. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die zugrunde liegenden Märkte bereits heute nicht funktionieren oder aber in naher Zukunft nicht mehr gut funktionieren werden.
(4) Zusammengenommen dürften diese Merkmale von Gatekeepern in vielen Fällen zu schwerwiegenden Ungleichgewichten bei der Verhandlungsmacht und folglich zu unlauteren Praktiken und Bedingungen für gewerbliche Nutzer und Endnutzer der von Gatekeepern angebotenen zentralen Plattformdienste führen, was sich nachteilig auf Preise, Qualität, Auswahl und Innovation in diesem Bereich auswirken würde.