Art. 12 Die Bestimmungen der Artikel 11 und 29
oder des Teils II dieses Übereinkommens, die für den Abschluß eines
Kaufvertrages, seine Änderung oder Aufhebung durch Vereinbarung oder für
ein Angebot, eine Annahme oder eine sonstige Willenserklärung eine
andere als die schriftliche Form gestatten, gelten nicht, wenn eine
Partei ihre Niederlassung in einem Vertragsstaat hat, der eine Erklärung
nach Artikel 96 abgegeben hat. Die Parteien dürfen von dem vorliegenden Artikel weder abweichen noch seine Wirkung ändern.
Teil II. Abschluß des Vertrages
Art. 14 (1) Der
an eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtete Vorschlag zum
Abschluß eines Vertrages stellt ein Angebot dar, wenn er bestimmt genug
ist und den Willen des Anbietenden zum Ausdruck bringt, im Falle der
Annahme gebunden zu sein. Ein
Vorschlag ist bestimmt genug, wenn er die Ware bezeichnet und
ausdrücklich oder stillschweigend die Menge und den Preis festsetzt oder
deren Festsetzung ermöglicht.
(2) Ein Vorschlag, der nicht an eine oder mehrere
bestimmte Personen gerichtet ist, gilt nur als Aufforderung, ein Angebot
abzugeben, wenn nicht die Person, die den Vorschlag macht, das
Gegenteil deutlich zum Ausdruck bringt.
Art. 16 (1) Bis zum Abschluß des Vertrages kann ein Angebot
widerrufen werden, wenn der Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser
eine Annahmeerklärung abgesandt hat.
(2) Ein Angebot kann jedoch nicht widerrufen werden,
- a)
- wenn es durch Bestimmung einer festen Frist zur Annahme oder auf andere Weise zum Ausdruck bringt, daß es unwiderruflich ist, oder
- b)
- wenn der Empfänger vernünftigerweise darauf vertrauen konnte, daß das Angebot unwiderruflich ist, und er im Vertrauen auf das Angebot gehandelt hat.
Art. 18 (1) Eine Erklärung oder ein sonstiges Verhalten des Empfängers, das eine Zustimmung zum Angebot ausdrückt, stellt eine Annahme dar. Schweigen oder Untätigkeit allein stellen keine Annahme dar.
(2) Die Annahme eines Angebots wird wirksam, sobald die Äußerung der Zustimmung dem Anbietenden zugeht. Sie
wird nicht wirksam, wenn die Äußerung der Zustimmung dem Anbietenden
nicht innerhalb der von ihm gesetzten Frist oder, bei Fehlen einer
solchen Frist, innerhalb einer angemessenen Frist zugeht; dabei sind die
Umstände des Geschäfts einschließlich der Schnelligkeit der vom
Anbietenden gewählten Übermittlungsart zu berücksichtigen. Ein mündliches Angebot