- 2.2.2.1
- Rückbau von Gleisen,
- 2.2.2.2
- Rückbau von Weichen mit Lückenschluss ohne Änderung der Linienführung,
- 2.2.2.3
- Rückbau nicht genutzter Oberbauanlagen,
- 2.2.2.4
- Rückbau von Bahnübergängen,
- 2.2.2.5
- Erneuern oder Auswechseln der Bahnübergangsbefestigung.
- 2.3
- Hochbau
- 2.3.1
- Gebäude und Gebäudeteile
- 2.3.1.1
- Maßnahmen an eingeschossigen Gebäuden bis 100 m² Grundfläche,
- 2.3.1.2
- Maßnahmen an Fahrgastunterständen und Bahnsteigdächern,
- 2.3.1.3
- Maßnahmen an überdachten Fahrradabstellanlagen,
- 2.3.1.4
- Maßnahmen an nichttragenden oder nichtaussteifenden Bauteilen außerhalb von Rettungswegen,
- 2.3.1.5
- Instandsetzen oder Erneuern nichttragender Teile oder Bauteile.
- 2.3.2
- Haustechnische Anlagen
- 2.3.2.1
- Maßnahmen an Feuerungsanlagen mit Ausnahme des Schornsteines und des für die Aufstellung der Anlage notwendigen Raumes,
- 2.3.2.2
- Maßnahmen an Anlagen zur Verteilung von Wärme bei Wasserheizanlagen einschließlich deren Wärmeerzeuger,
- 2.3.2.3
- Maßnahmen an Wärmepumpen,
- 2.3.2.4
- Maßnahmen an Wasserversorgungsanlagen, Rohrleitungen oder Verteileinrichtungen der Fernwärme,
- 2.3.2.5
- Maßnahmen an Abwasseranlagen in Gebäuden außer Abwasserbehandlungsanlagen,
- 2.3.2.6
- Maßnahmen an Energieleitungen in Gebäuden und auf Baugrundstücken,
- 2.3.2.7
- Maßnahmen an Klima-, Sanitär- oder Lüftungsanlagen, -leitungen oder -kanälen,
- 2.3.2.8
- Maßnahmen an Solaranlagen an oder auf Gebäuden,
- 2.3.2.9
- Maßnahmen an Gebäudeblitzschutzanlagen.
- 2.3.3
- Vorübergehend aufgestellte und genutzte Anlagen
- 2.3.3.1
- Baustelleneinrichtungen auf der Baustelle für die Zeit der Bauarbeiten einschließlich der dazugehörenden Aufenthalts- und Lagerräume,
- 2.3.3.2
- Gerüste.
- 2.3.4
- Sonstige Anlagen und Maßnahmen
- 2.3.4.1
- Maßnahmen an folgenden sonstigen Anlagen, soweit diese die Sicherheit der übrigen Betriebsanlagen nicht wesentlich beeinträchtigen:
- 2.3.4.1.1
- Antennenanlagen der Gebäudetechnik,
- 2.3.4.1.2
- Flaggenmasten,
- 2.3.4.1.3
- Anlagen zur Kundeninformation,
- 2.3.4.1.4
- Werbeflächenanlagen innerhalb der Betriebsanlagen,
- 2.3.4.1.5
- Regalen,
- 2.3.4.1.6
- fördertechnischen Anlagen für Personenbahnhöfe und deren Gebäuden, wie Aufzüge, Fahrtreppen, Automatiktüren, soweit keine Sondernutzung im Brandfall gemäß dem Brandschutzkonzept vorgesehen ist,
- 2.3.4.2
- Austausch einzelner Bahnsteigausstattungen wie Bänke, Informationsvitrinen, Abfallbehälter,
- 2.3.4.3
- Austausch einzelner Automaten.
- 2.3.5
- Instandsetzungsarbeiten im Hochbau
- 2.3.6
- Abbruch von baulichen Anlagen im Hochbau
- 3.
- Teilsystem Energie und die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur
- 3.1
- Beleuchtungsanlagen
- 3.1.1
- Nachrüstung von bis zu sechs Lichtpunkten gleicher Bauart in bestehenden Anlagen,