2.2.2.1
Rückbau von Gleisen,
2.2.2.2
Rückbau von Weichen mit Lückenschluss ohne Änderung der Linienführung,
2.2.2.3
Rückbau nicht genutzter Oberbauanlagen,
2.2.2.4
Rückbau von Bahnübergängen,
2.2.2.5
Erneuern oder Auswechseln der Bahnübergangsbefestigung.
2.3
Hochbau
2.3.1
Gebäude und Gebäudeteile
2.3.1.1
Maßnahmen an eingeschossigen Gebäuden bis 100 m² Grundfläche,
2.3.1.2
Maßnahmen an Fahrgastunterständen und Bahnsteigdächern,
2.3.1.3
Maßnahmen an überdachten Fahrradabstellanlagen,
2.3.1.4
Maßnahmen an nichttragenden oder nichtaussteifenden Bauteilen außerhalb von Rettungswegen,
2.3.1.5
Instandsetzen oder Erneuern nichttragender Teile oder Bauteile.
2.3.2
Haustechnische Anlagen
2.3.2.1
Maßnahmen an Feuerungsanlagen mit Ausnahme des Schornsteines und des für die Aufstellung der Anlage notwendigen Raumes,
2.3.2.2
Maßnahmen an Anlagen zur Verteilung von Wärme bei Wasserheizanlagen einschließlich deren Wärmeerzeuger,
2.3.2.3
Maßnahmen an Wärmepumpen,
2.3.2.4
Maßnahmen an Wasserversorgungsanlagen, Rohrleitungen oder Verteileinrichtungen der Fernwärme,
2.3.2.5
Maßnahmen an Abwasseranlagen in Gebäuden außer Abwasserbehandlungsanlagen,
2.3.2.6
Maßnahmen an Energieleitungen in Gebäuden und auf Baugrundstücken,
2.3.2.7
Maßnahmen an Klima-, Sanitär- oder Lüftungsanlagen, -leitungen oder -kanälen,
2.3.2.8
Maßnahmen an Solaranlagen an oder auf Gebäuden,
2.3.2.9
Maßnahmen an Gebäudeblitzschutzanlagen.
2.3.3
Vorübergehend aufgestellte und genutzte Anlagen
2.3.3.1
Baustelleneinrichtungen auf der Baustelle für die Zeit der Bauarbeiten einschließlich der dazugehörenden Aufenthalts- und Lagerräume,
2.3.3.2
Gerüste.
2.3.4
Sonstige Anlagen und Maßnahmen
2.3.4.1
Maßnahmen an folgenden sonstigen Anlagen, soweit diese die Sicherheit der übrigen Betriebsanlagen nicht wesentlich beeinträchtigen:
2.3.4.1.1
Antennenanlagen der Gebäudetechnik,
2.3.4.1.2
Flaggenmasten,
2.3.4.1.3
Anlagen zur Kundeninformation,
2.3.4.1.4
Werbeflächenanlagen innerhalb der Betriebsanlagen,
2.3.4.1.5
Regalen,
2.3.4.1.6
fördertechnischen Anlagen für Personenbahnhöfe und deren Gebäuden, wie Aufzüge, Fahrtreppen, Automatiktüren, soweit keine Sondernutzung im Brandfall gemäß dem Brandschutzkonzept vorgesehen ist,
2.3.4.2
Austausch einzelner Bahnsteigausstattungen wie Bänke, Informationsvitrinen, Abfallbehälter,
2.3.4.3
Austausch einzelner Automaten.
2.3.5
Instandsetzungsarbeiten im Hochbau
2.3.6
Abbruch von baulichen Anlagen im Hochbau
3.
Teilsystem Energie und die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur
3.1
Beleuchtungsanlagen
3.1.1
Nachrüstung von bis zu sechs Lichtpunkten gleicher Bauart in bestehenden Anlagen,