statistikgesetzes oder nach § 3 Absatz 2 des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes auskunftspflichtig sind, werden ausschließlich die Angaben nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 gegliedert nach Geschäftsfeldern gemäß Absatz 1 Satz 2 und 3 erhoben.
Abschnitt 3. Strukturstatistische Erhebungen
§ 7 Periodizität und Berichtszeitraum bei strukturstatistischen Erhebungen (1) Die strukturstatistischen Erhebungen werden jährlich durchgeführt.
(2) Berichtszeitraum für die Erhebungen ist das Kalenderjahr oder das im Kalenderjahr abgelaufene Geschäftsjahr.
(3) Erstes Berichtsjahr für die Erhebungen ist das Jahr 2021.
§ 8 Art und Umfang der strukturstatistischen Erhebungen (1) Die strukturstatistischen Erhebungen werden als Stichprobenerhebungen durchgeführt. Die Erhebungseinheiten werden nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt.
(2) Die Erhebungen werden bei höchstens 10 Prozent der in § 3 Absatz 2 Nummer 2 genannten Erhebungseinheiten durchgeführt.
(3) Maßgebend für die Auswahl der einzubeziehenden Erhebungseinheiten sind die Daten, die im Statistikregister nach § 13 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes zum Zeitpunkt der Auswahl gespeichert sind.
§ 9 Erhebungsmerkmale für strukturstatistische Erhebungen (1) Erhebungsmerkmale für die strukturstatistischen Erhebungen sind:
- 1.
- Angaben zur Kennzeichnung der Erhebungseinheit:
- a)
- hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit nach dem Stand vom 31. Dezember,
- b)
- Zahl der Niederlassungen nach dem Stand vom 31. Dezember;
- 2.
- Zahl der tätigen Personen sowie Personalaufwand:
- a)
- Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Beruf sowie nach Voll- und Teilzeittätigkeit jeweils nach dem Stand vom 30. September,
- b)
- Summe der Bruttolöhne und -gehälter,
- c)
- gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber;
- 3.
- Umsätze, Vorleistungen sowie Steuern und Subventionen:
- a)
- Umsätze oder Einnahmen nach In- und Ausland und sonstige betriebliche Erträge, für Erhebungseinheiten der Wirtschaftszweige des Abschnitts G auch Verkaufserlöse aus Sachanlagen,
- b)
- Auslandsumsätze oder -einnahmen nach Sitz des Auftraggebers innerhalb und außerhalb der Europäischen Union,
- c)
- Umsätze oder Einnahmen nach Art der Dienstleistung,
- d)
- Umsätze nach Art der Tätigkeit,
- e)
- Handelsumsätze nach Produktarten,
- f)
- Aufwendungen nach Arten,
- g)
- Wert der Bestände nach Arten zu Beginn und zum Ende des Berichtsjahres,
- h)
- Aufwendungen für Mieten, Pachten und Leasing,
- i)
- Steuern, Abgaben und Subventionen;
- 4.
- Investitionen:
- a)
- Bruttoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände nach Arten,
- b)
- Wert der selbst erstellten Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände.