Art. 22 Eine Annahme kann zurückgenommen werden, wenn
die Rücknahmeerklärung dem Anbietenden vor oder in dem Zeitpunkt zugeht,
in dem die Annahme wirksam geworden wäre.
Art. 23 Ein Vertrag ist in dem Zeitpunkt geschlossen, in dem die Annahme eines Angebots nach diesem Übereinkommen wirksam wird.
Art. 24 Für die Zwecke dieses Teils des Übereinkommens
„geht“ ein Angebot, eine Annahmeerklärung oder sonstige Willenserklärung
dem Empfänger „zu“, wenn sie ihm mündlich gemacht wird oder wenn sie
auf anderem Weg ihm persönlich, an seiner Niederlassung oder
Postanschrift oder, wenn diese fehlen, an seinem gewöhnlichen
Aufenthaltsort zugestellt wird.
Teil III. Warenkauf
Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 25 Eine von einer Partei begangene
Vertragsverletzung ist wesentlich, wenn sie für die andere Partei
solchen Nachteil zur Folge hat, daß ihr im wesentlichen entgeht, was sie
nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen, es sei denn, daß die
vertragsbrüchige Partei diese Folge nicht vorausgesehen hat und eine
vernünftige Person der gleichen Art diese Folge unter den gleichen
Umständen auch nicht vorausgesehen hätte.
Art. 26 Eine Erklärung, daß der Vertrag aufgehoben wird, ist nur wirksam, wenn sie der anderen Partei mitgeteilt wird.
Art. 27 Soweit in diesem Teil des Übereinkommens nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, nimmt bei einer Anzeige,
Aufforderung oder sonstigen Mitteilung, die eine Partei gemäß diesem
Teil mit den nach den Umständen geeigneten Mitteln macht, eine
Verzögerung oder ein Irrtum bei der Übermittlung der Mitteilung oder
deren Nichteintreffen dieser Partei nicht das Recht, sich auf die
Mitteilung zu berufen.
Art. 28 Ist eine Partei nach diesem Übereinkommen
berechtigt, von der anderen Partei die Erfüllung einer Verpflichtung zu
verlangen, so braucht ein Gericht eine Entscheidung auf Erfüllung in
Natur nur zu fällen, wenn es dies auch nach seinem eigenen Recht bei
gleichartigen Kaufverträgen täte, die nicht unter dieses Übereinkommen
fallen.
(2) Enthält
ein schriftlicher Vertrag eine Bestimmung, wonach jede Änderung oder
Aufhebung durch Vereinbarung schriftlich zu erfolgen hat, so darf er
nicht auf andere Weise geändert oder aufgehoben werden. Eine
Partei kann jedoch aufgrund ihres Verhaltens davon ausgeschlossen sein,
sich auf eine solche Bestimmung zu berufen, soweit die andere Partei
sich auf dieses Verhalten verlassen hat.